Die rückkehrenden Familien verliessen ihre wohlständige Lebensform und bringen den beseelten Willen mit, ein unbeschwertes Leben in der eigenen Heimat zu führen. Die Rückkehr ist ihre eigene persönliche Entscheidung und entspringt ihrem eigenen freien Willen.
Damit sie in der ohnehin schlechten Wirtschaftslage einer Erwerbstätigkeit nachgehen und sich damit finanziell unabhängig machen können, benötigen sie unsere Unterstützung. Mit der Rückkehr haben sich die Kinder und Jugendlichen unter anderem ihr ganzes soziales Umfeld sowie ihren Freundeskreis aufgegeben und müssen sie nun in ihrer neuen Heimat neu aufbauen. Deshalb ist es unabdingbar, dass sie sich in ihrem neuen Umfeld rasch und gut integrieren! Denn... sie sind die Hoffnungsträger des Turabdins.
Mit der Rückkehr müssen die Kinder und Jugendlichen unter anderem ihr ganzes soziales Umfeld sowie ihren Freundeskreis aufgeben und in ihrer neuen Heimat neu aufbauen.
Bei den Rückkehrwilligen handelt es sich um 13 aus Kafro stammende Familien, die ehemals Jahrzehnte lang in Deutschland, in der Schweiz und in Schweden gelebt haben.
Verteilung der Rückkehrer nach Diaspora-Wohnort
Schweden: 1 Familie
Schweiz: 4 Familien
Deutschland: 8 Familien
Total: 13 Familien
Verteilung der Rückkehrer nach Geschlecht
Frauen: 13
Männer: 12
Mädchen: 5
Knaben: 10
Total: 40 Personen
Der Entwicklungsverein Kafro (EVK) hat bereits vor der Rückkehr ein Konzept erstellt, um den rückkehrwilligen Familien eine sichere Grundlage für ihre neue Lebensform ausarbeiten zu können.
Damit die Rückkehr der Familien nach Kafro vorgenommen werden konnte, bedurfte es einer Sicherheit, die den Bewohnern in ihrer Lebensweise zustehen musste.
Für den Wiederaufbau des Dorfes wurde eine technische Planung einerseits für den Bau der neuen Wohnsiedlung, andererseits für die Restauration der historischen Bauten notwendig.
Um den Rückkehrern existenzsichernde Erwerbsmöglichkeiten zu garantieren und sie finanziell unabhängig zu machen, wurden einige Wirtschaftsprojekte konkretisiert.
Der Verein bemüht sich, den schulpflichtigen Kindern eine qualifizierte öffentliche Schule einzurichten.
Von den türkischen Behörden wird unter anderem eine rechtliche Erlaubnis für das offizielle Lehren der Muttersprache Aramäisch eingeholt.
Um die Forderungen und Anliegen der Rückkehrwilligen zu verwirklichen, braucht es nicht nur die politische und moralische, sondern auch die finanzielle Unterstützung von Drittpersonen. Der EVK bemüht sich, entsprechende Hilfeleistungen zu finden.



